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BRANDSCHUTZUNTERWEISUNG
Inhalte
(Vor Ort beim Kunde, Dauer ca. 2 Stunden max. 20 Personen.)
Der Gesetzgeber fordert in der ASR 2.2 §7.2 eine jährliche Unterweisung im Brandschutz für jeden Mitarbeiter.
Gerne unterstützen wir sie in diesem Bereich und schulen ihr Personal bei Ihnen vor Ort.
Die theoretische Unterweisung beinhaltet folgende Punkte:
Unser Mitarbeiter vermittelt dabei Punkte wie z.B.:
- Vorbeugende Brandschutzmaßnahmen
- Verhalten Im Brandfall
- Gefahren durch Brände
- Handhabung der Selbsthilfeeinrichtungen zur Brandbekämpfung
In einem praktischen Teil haben die Teilnehmer die Möglichkeit mit Übungslöschern ein echtes Feuer am Brandsimulator zu löschen.
Brandschutzunterweisung erweitert:
(Vor Ort beim Kunde, Dauer ca. 3 Stunden max. 15 Personen.)
Für Kunden mit speziellen Anforderungen oder Gefährdungen, bieten wir eine erweiterte Brandschutzunterweisung an.
Hierbei passen wir uns voll Ihren Bedürfnissen an und Schulen Ihr Personal intensiver.
Unsere Erfahrung hat gezeigt das solche erweiterten Schulungen den Mitarbeitern mehr Sicherheit geben oder zusätzlich geforderte Unterweisungen gleich mit durchgeführt werden.
Dieses könnten z.B. sein:
- Schulung von Kitapersonal in der Einrichtung mit Objektkunde
- Schulung von Pflegekräften mit praktischer Unterweisung Evakuierungsdecke
- Schulung von Elektrofachkräften mit Unterweisung nach DIN VDE 0132
- Schulung des Personals einer Versammlungsstätte mit Objektkunde
- Schulung von Führungskräften die Mitarbeiter unterweisen
Löschübung:
(Vor Ort beim Kunde, Dauer ca. 0,5 Stunden Gruppe von max. 20 Personen.)
Praktische Übungen in der Handhabung von Feuerlöscher schreibt der Gesetzgeber nur für Brandschutzhelfer vor.
Sie führen die Brandschutzunterweisung ihres Personals selbst durch, wollen aber den Mitarbeiter/innen die Möglichkeit geben die Handhabung eines Feuerlöschers praktisch zu üben.
Kein Problem, unser Mitarbeiter kommt zu Ihnen mit einem Löschtrainer und Übungsfeuerlöschern und gibt ihnen die Chance ein echtes Feuer am Brandsimulator zu löschen.
Externer Brandschutzbeauftragter
In vielen Betrieben/Objekten wird ein Brandschutzbeauftragter gefordert.
Diese Forderung ergibt sich aus den Bauvorschriften der Länder.
So ist z.B. in den Vorschriften für Sonderbauten bei bestimmten Voraussetzungen ein Brandschutzbeauftragter zu benennen.
Auch im Brandschutzkonzept kann die Erforderlichkeit einen Brandschutzbeauftragten festgelegt sein. Der Unternehmer trägt die Verantwortung diese gesetzliche Forderung umzusetzen.
Diese Aufgabe, kann durch einen internen oder externen Brandschutzbeauftragten war genommen werden.
Entscheiden sie sich für die externe Lösung, helfen wir Ihnen mit unseren Brandschutzbeauftragten, die Aufgaben im betrieblichen Brandschutzmanagement vollverantwortlich zu erledigen.
Teilnahme
Um ein möglichst effektives Schulungsergebnis für Ihre Mitarbeiter zu erreichen, sollte der Teilnehmerkreis pro Schulung nicht mehr als 15 bis 20 Personen betragen. Als Schulungsort schlagen wir einen Raum in ihrem Hause vor.
Termine sind auch auf Anfrage in unseren Schulungsräumen möglich.